DSG und KI: DSG und KI: was Schweizer Unternehmen beachten müssen.
Datenschutzgesetz und KI: Grundsätze, Auftragsbearbeitung, Bekanntgabe ins Ausland, besonders schützenswerte Daten, Transparenz, automatisierte Entscheide – praktisch erklärt, keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt: Technische Massnahmen können die Einhaltung des DSG unterstützen. Sie ersetzen keine Prüfung von Zweck, Rechtsgrundlage, Vertrag, Datenstandort, Transparenz und Risiken im Einzelfall.
Datenschutz ist eine Architekturfrage.
Bei der Bearbeitung von Personendaten sind unter anderem Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit, Zweckbindung, Richtigkeit und Sicherheit zu prüfen. Je nach Rolle und Datenfluss können Verträge, Informationen an Betroffene und Voraussetzungen für Bekanntgaben ins Ausland nötig sein.
Technische Massnahmen können Datenklassen, Berechtigungen, Freigabestellen und Nachvollziehbarkeit unterstützen. Ob lokale Verarbeitung oder eine Schweizer Private Cloud genügt, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Was das DSG verlangt – und wie die Plattform es unterstützt.
| DSG-Thema | Anforderung | Technische Massnahme |
|---|---|---|
| Auftragsbearbeitung (Art. 9) | Rollen, Vertrag und Datensicherheit prüfen | Anbieter, Zugriffe und Datenflüsse dokumentieren |
| Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16 ff.) | Staat, Schutzniveau und nötige Garantien prüfen | Datenstandort und Modellzugriff technisch begrenzen |
| Besonders schützenswerte Daten (Art. 5) | erhöhte Risiken im Einzelfall prüfen | Berechtigungen, Verschlüsselung und geeignete Betriebsform |
| Automatisierte Einzelentscheidung (Art. 21) | gesetzliche Voraussetzungen im Einzelfall prüfen | Freigabestelle durch eine Person vorsehen |
| Datensicherheit (Art. 8) | angemessene Massnahmen festlegen | Zugriffskontrolle, Nachvollziehbarkeit und Backup |
| Transparenz (Art. 19) | Informationspflichten im Einzelfall prüfen | Hinweise bei Telefon-, Mail- oder Chat-Assistenten |
Checkliste
- Welche Personendaten sind beteiligt, welche sind besonders schützenswert?
- Wo werden sie verarbeitetLand, Anbieter, Vertrag?
- Gibt es automatisierte Entscheide ohne Mensch? Dann Freigabestellen einbauen.
- Sind Berechtigungen im Wissenssystem gesetzt?
- Ist die Verarbeitung nachvollziehbar dokumentiert?
- Rechtliche Prüfung durch Fachperson bei besonders schützenswerten Daten.
Worauf sich der Beitrag stützt.
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020
- EDÖB, «KI und Datenschutz»: https://www.edoeb.admin.ch/de/ki-und-datenschutz
- EDÖB, «Datenbearbeitungen in der Cloud»: https://www.edoeb.admin.ch/de/datenbearbeitungen-in-der-cloud
- EDÖB, «Datenbekanntgabe ins Ausland»: https://www.edoeb.admin.ch/de/bekanntgabe-von-personendaten-ins-ausland
Produkte, Labs und Cases.
Häufige Fragen: DSG und KI
Dürfen wir einen öffentlichen KI-Dienst im Unternehmen nutzen?
Das hängt von Datenart, Zweck, Anbieter, Vertrag, Datenstandort, Transparenz und Risiken ab. Der konkrete Einsatz muss rechtlich und technisch geprüft werden.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Der Beitrag erklärt die Praxis; rechtliche Prüfung im Einzelfall durch eine Fachperson.
Lassen Sie einen konkreten Prozess prüfen.
Die Potenzialanalyse untersucht Nutzen, Voraussetzungen und Risiken des Prozesses.